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Donnerstag, 30. Juli 2015

SUPERMÄRKTE MÜSSEN ONLINE-HANDEL NICHT FÜRCHTEN


Trotz großer Innovationsfreude und hoher Investitionsbereitschaft einiger Handelsunternehmen und Start-Ups kaufen die Deutschen nur sehr verhalten ihre Lebensmittel im Internet. Ob dies so bleibt müssen die nächsten Jahre zeigen. Einen interessanten Beitrag hierzu findet man im Marktreport Einzelhandel von Redos und der BBE handelsberatung. Zu erreichen über folgenden Link:


Marktreport Einzelhandel

Einen Kommentar zum Lebensmittelkauf im Internet von EHI-Geschäftsführer Michael Gerling aus dem Jan. 15 erreichen Sie unter:


Kommentar Michael Gerling

Montag, 20. Juli 2015

NIEDERLASSUNGSFREIHEIT IN DER DEUTSCHEN RAUMORDNUNG EINGESCHRÄNKT?

Die im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union verankerten Grund­sätze der Nieder­lassungs- und Dienst­leist­ungs­freiheit sind für die Europäische Kommission zwei der „Grund­frei­heiten“, die von elementarer Bedeutung für das Funktio­nieren des Binnen­marktes sind.
"Der Grund­satz der Nieder­lass­ungs­frei­heit erlaubt einem Wirt­schafts­teil­nehmer (sei es eine natürliche Person oder ein Unter­nehmen), eine wirt­schaft­liche Tätig­keit in stabiler und konti­nuier­licher Art und Weise in einem oder mehreren Mit­glied­staaten zu ver­folgen." So steht es geschrieben.
Einzelhandelserlass NRW


Ob diese Niederlassungsfreiheit in der BRD zu Lasten insbesondere von Handelsunternehmen  eingeschränkt wird, wurde mit einen Mahnschreiben bereits 2009 angezweifelt. Bereits damals ging es um die Genehmigungspraxis für großflächige Einzelhandelsansiedlungen in Deutschland.
Nun liegt der Bundesregierung ein neues Mahnschreiben der EU-Kommission vor. Nach Informationen der Kanzlei Lenz und Johlen stehen vor allem 
- das Kongruenzgebot
- die starren Schwellenwerte für zentrenrelevante Randsortimente und 
- die Differenzierung nach Sortimenten 
 auf dem europarechtlichen Prüfstand.
In Frage gestellt wird zum Einen, ob die Regelungen de LEP in Nordrhein-Westfalen mit der Niederlassungsfreiheit des EU-Vertrages und der EU-Dienstleistungsrichtlinie vereinbar sind. Zum Anderen sind die Regionalpläne in Baden-Württemberg auf Verstöße gegen die Nieder­lassungs- und Dienst­leist­ungs­freiheitzu prüfen.
Link zum Newsletter der Kanzlei Lenz & Johlen.

Mittwoch, 15. Juli 2015

BAUBEGINN ERFOLGT - ALDI UND EDEKA KLEINSCHWARZENLOHE

Nachdem der ehemalige Rewe-Markt in Kleinschwarzenlohe bereits dem Erdboden gleich gemacht wurde, ist nun der in die Jahre gekommene Aldi-Markt an der Reihe. Der Abrissbagger ist bereits vor Ort und die Filiale wird in Ihre Einzelteile zerlegt. 
Die Visualisierung von Kehrbach-Architekten auf dem Bauschild zeigt schön, wie ein moderner Aldi-Markt heute auszusehen hat. Vis-à-vis wird noch ein Vollsortimentmarkt der Edeka-Nordbayern entstehen, der sich ebenfalls bereits im Bau befindet. 
Vermieter sind gut beraten, sich regelmäßig über die konzeptionellen Anforderungen der Betreiber zu informieren. Eine gute Lektüre hierzu ist z.B. die Lebensmittelzeitung.


Mittwoch, 8. Juli 2015

MIETERDIENSTBARKEITEN IM SPANNUNGSFELD DER AKTEURE

Vor allem Mieter von Handelsimmobilien stecken oft hohe Summen in die konzeptionelle Entwicklung der gemieteten Flächen. Diese Investition schützen Sie seit einigen Jahren vor einer Insolvenz des Vermieters durch eine Mieterdienstbarkeit im Grundbuch.
Im Spannungsfeld zwischen Eigentümer – Mieter – finanzierende Bank kann diese Mieterdienstbarkeit jedoch eine schwierige Rolle einnehmen.

Ziel des Mieters ist die Sicherung langfristiger Nutzungsrechte. Die beschränkte persönliche Dienstbarkeit, berechtigt den Mieter unabhängig vom Bestand des
Mietvertrages zur Nutzung des Mietgegenstandes. Damit wird das Kündigungsrecht eines Erwerbers im Falle der Insolvenz des Vermieters und der Zwangsversteigerung der Immobilie ausgehebelt.

Für den Vermieter entsteht zunächst kein wirtschaftlicher Nachteil, da ihm die Mietzahlung weiterhin zusteht.

Doch wie ist die Mieterdienstbarkeit aus Sicht des finanzierenden Kreditinstitutes zu betrachten. Dieses möchte die Verwertungschancen der Immobilie sichern. Geht eine Mieterdienstbarkeit im Rang vor Grundschulden, fehlt ein Wertersatz oder fehlen auflösende Bedingungen für die Wirksamkeit der Dienstbarkeit, so drohen durch die Bewertungsvorschriften schlechtere Finanzierungskonditionen. 


Auch für den Verkaufsfall ist auf die Ausgestaltung von Mieterdienstbarkeiten zu achten, da sich sonst nur ein kleiner Interessentenkreis bildet oder schlechtere Veräußerungskonditionen drohen.

 Haben Sie Fragen zum Thema oder benötigen Sie Unterstützung bei der Beurteilung einer Mieteranfrage zu einer Dienstbarkeit? Sprechen Sie uns an: willkommen@boxofbrix.de