suchen

Mittwoch, 17. Juni 2015

WASGAU

Wasgau-Markt in Göllheim








WASGAU zählt zu den kleineren Lebensmittel-Handelsunternehmen in Deutschland. Mit ca. 90 Supermärkten ist der Filialbetrieb am Markt tätig.
Die Märkte befinden sich mit regionalem Schwerpunkt in Rheinland-Pfalz, dem Saarland, im Nordwesten Baden-Württembergs sowie im südlichen Hessen.
Die Verkaufsflächen bewegen sich in den üblichen Größenordnungen von 600 - 4.000 qm.
Zum Unternehmen gehören auch eine eigene Metzgerei und Bäckerei. 

Mittwoch, 10. Juni 2015

IST IHR LEBENSMITTELMARKT UNTERVERSICHERT?

Gleitender Neuwert, Neuwert, Versicherungswert 1914, Wertzuschlagsfaktor....Wer sich hier auskennt oder professionell beraten lässt ist gut beraten. 

Abgebrannter Lebensmittelmarkt
Bei einer Versicherung mit Wertzuschlagsfaktor sollten Sie zu Beginn des Versicherungsjahres die Wertzuschläge sorgfältig prüfen. Innerhalb von drei Monaten haben Sie die Möglichkeit Ihr Objekt nachzuversichern. Dies sollte nicht vergessen werden, sonst droht Unterversicherung.
Bei einer Neuwertversicherung ersetzt die Gebäudeversicherung auf jeden Fall die vereinbarte Versicherungssumme. Und auch diese sollte sorgfältig ermittelt werden.

Und noch ein Wort zum Unterversicherungsverzicht. Nicht immer muss das komplette Gebäude abgerissen und neu errichtet werden. Auch die teilweise Beschädigung durch Unfälle, Brände oder Wasserschäden spielt eine bedeutende Rolle. 

Beim Unterversicherungsverzicht kommt es zu keinen Kürzungen der Leistungen durch die Versicherung für den Fall einer zu gering bemessenen Versicherungssumme. 


Beispiel: 750.000 Euro Versicherungssumme, tatsächlicher Wert 1,5 Mio
Mit Unterversicherungsverzicht:
Schaden von 200.000 Euro:  200.000 Euro werden erstattet
Schaden von 825.000 Euro: 750.000 Euro werden erstattet

Ohne Unterversicherungsverzicht:
Schaden von 200.000 Euro: 100.000 Euro werden erstattet
Schaden von 825.000 Euro: 412.500 Euro werden erstattet

Montag, 1. Juni 2015

SPEKULATIONSGEWINN BEIM GRUNDSTÜCKSVERKAUF

Der Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften ist steuerpflichtig, wenn der Verkauf innerhalb der jeweiligen Spekulationsfrist erfolgt. Diese beträgt im Grundsatz zwischen An- und Verkauf zwei Jahre; bei Grundstücken 10 Jahre.
Wird ein Grundstückskaufvertrag innerhalb der Spekulationsfrist unter einer aufschiebenden Bedingung abgeschlossen, die erst nach Ablauf der Spekulationsfrist eintritt, so ist dennoch der Gewinn aus der Veräußerung steuerpflichtig. Laut BFH kommt es für die Berechnung der Spekulationsfrist auf den Abschluss des Kaufvertrages an. Durch eine aufschiebende Bedingung im Kaufvertrag kann die Spekulationsfrist also nicht umgangen werden.
Anders sieht dies aus, wenn der Kaufvertrag durch einen vollmachtlosen Vertreter abgeschlossen wird. In diesem Fall kann der Vertretene die für die Wirksamkeit des Kaufvertrages notwendige Genehmigung jederzeit ablehenen, so dass zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses noch keine bindende Vertragserklärung vorliegt. Hier kommt es entscheidend auf den Zeitpunkt der Genehmigung an.