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Mittwoch, 30. Dezember 2015

NETTO-MARKT HAMBRÜCKEN VERKAUFT

Nicht am Ende seiner Lebenserwartung. Aber fast am Ende der Mietvertragslaufzeit. Das heißt für Eigentümer und Betreiber: erweitern und modernisieren.
Gerne hätten auch wir an diesem Standort investiert und den Markt an moderne Anforderungen angepasst. Leider erhielt ein anderer Interessent den Zuschlag. Wir wünschen für die Zukunft viel Erfolg mit diesem Projekt.

Netto-Markt Hambrücken Ende 2015

Montag, 21. Dezember 2015

NETTO FARBKONZEPT

Netto-Markt in Hallbergmoos





Aktuelles Fundstück. Das Farbkonzept des Netto-Marktes in Hallbergmoos. Versucht Netto hier etwas Neues oder hat sich der Maler einfach im RAL-Code vergriffen?

Mittwoch, 16. Dezember 2015

JET SUCHT NEUE STANDORTE

Der Tankstellenbetreiber Jet, der im Vergleich zu den großen Markenhersteller mit leicht günstigeren Preisen um Kunden buhlt, sucht weitere Standorte im Bundesgebiet. Die Anforderungen in der Übersicht:

Einzugsbereich: > 15.000 Einwohner
Grundstücksgröße: 1.500 - 2.000 m²
Straßenfront: 35-45 m für zwei Zu- und Abfahrten
Verkehrsfrequenz (DTV) : > 15.000 Kfz täglich
Vertrag: Miete oder Erbbaurecht, ggf. Kauf
Festlaufzeit: 10J. (zzgl. 20 Jahre über Optionen)
 



Fehlt in Ihrem Ort oder Stadtteil eine Tankstelle? Haben Sie eine Ansiedlungsidee? Weisen Sie uns auf ein entsprechendes Grundstücke hin und sichern Sie sich eine Prämie von 2.500 Euro!

Los geht´s - ganz einfach:

  • Sie haben Bekannte, Freunde, Nachbarn die ihr Grundstück verkaufen möchten?
  • Sie kennen ein Grundstück und können sich dort sehr gut eine Tankstelle vorstellen?
  • Sie wissen wo neue Gewerbegebiete ausgewiesen werden?
  • In Ihrer Region wird eine neue Umgehungsstraße gebaut?
Rufen Sie gleich an unter 09135/725999. Sie kassieren - wir kümmern uns um die Details.

Freitag, 11. Dezember 2015

WER HAT DEN EINZELHANDEL ÜBERHAUPT ZUM FEIND ERKLÄRT?

Diese Frage muss man sich stellen, wenn man mit den planungs- und raumordnerischen Restriktionen zur Ansiedlung von Einzelhandelsunternehmen konfrontiert wird. Dies werden wir durch gezielte Anfragen natürlich regelmäßig. Und es ist verwunderlich mit welchen Argumentationen es die Gutachterindustrie fertig bringt entsprechende Vorhaben auf ganz unterschiedliche Art und Weise zu rechtfertigen oder eben abzulehnen.

Während eine der - scheinbar im Grundstudium für Stadtplaner, Architekten und Geographen vermittelten - Maximen die sog. "wohnortnahe Versorgung" zu sein scheint, gibt es auch Vertreter unter den Büros, die zur Verbesserung eines Angebotes einen anderen Weg vorschlagen. Hier ein Auszug aus dem Einzelhandelskonzept einer Kleinstadt mit ca. 40.000 Einwohnern:

"Unter raumordnerischen Gesichtspunkten würde dies durchaus den Zielen einer möglichst wohnortnahen und flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung.....Die Verbesserung des Angebotes in der Fläche ist insoweit vorerst nicht durch eine quantitative Verdichtung von Einzelhandelsanbietern vorzunehmen, sondern durch eine eher qualitative - Erweiterung des Angebotes an den bestehenden Standorte."




Zwischen den Zeilen steht hier wohl deutlich, dass die Ansiedlung von Nahversorgungsbetrieben - für eine wohnortnahe Versorgung - hinter die Stärkung des Anbieters im zentralen Versorgungsbereich zu treten hat.
 
Und während der stationäre Handel in seiner Entwicklung weiter eingeschränkt wird, arbeiten auch die Lebensmittelhändler an Ihrer Online-Strategie. Eine 3.000 qm große Lagerhalle zur Abwicklung von Online-Käufen können weder die Raumordnung noch Verträglichkeitsgutachten verhindern! Denn an solchen Standorten wird in Ballungsräumen bereits gearbeitet.

Diskutieren Sie mit uns hinterlassen Sie uns an dieser Stellen Ihren Kommentar hierzu.