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Mittwoch, 27. Juli 2016

TANKSTELLE ERWORBEN

Für den Eigenbestand einer privaten Vermögensverwaltung konten wir im Juni ein Tankstellengrundstück in hochfrequentierter Lage in Ludwigshafen erwerben. Direkt an einer vierspurigen Ein-/Ausfallstraße und in unmittelbarer Nähe zu einem Supermarkt gelegen ist dieser Standort prädestiniert für autokundenorientierte Dienstleistungen. 
 
ARAL-Tankstelle, Ludwigshafen

Wir gehen trotz aller Bemühungen zur Förderung von E-Autos und alternativen Antrieben davon aus, dass uns fossile Brennstoffe noch mind. 15 - 20 Jahre begleiten werden. Haben auch Sie interessante Tankstellengrundstücke zu veräußern? Sprechen Sie uns an.

Mittwoch, 10. Juni 2015

IST IHR LEBENSMITTELMARKT UNTERVERSICHERT?

Gleitender Neuwert, Neuwert, Versicherungswert 1914, Wertzuschlagsfaktor....Wer sich hier auskennt oder professionell beraten lässt ist gut beraten. 

Abgebrannter Lebensmittelmarkt
Bei einer Versicherung mit Wertzuschlagsfaktor sollten Sie zu Beginn des Versicherungsjahres die Wertzuschläge sorgfältig prüfen. Innerhalb von drei Monaten haben Sie die Möglichkeit Ihr Objekt nachzuversichern. Dies sollte nicht vergessen werden, sonst droht Unterversicherung.
Bei einer Neuwertversicherung ersetzt die Gebäudeversicherung auf jeden Fall die vereinbarte Versicherungssumme. Und auch diese sollte sorgfältig ermittelt werden.

Und noch ein Wort zum Unterversicherungsverzicht. Nicht immer muss das komplette Gebäude abgerissen und neu errichtet werden. Auch die teilweise Beschädigung durch Unfälle, Brände oder Wasserschäden spielt eine bedeutende Rolle. 

Beim Unterversicherungsverzicht kommt es zu keinen Kürzungen der Leistungen durch die Versicherung für den Fall einer zu gering bemessenen Versicherungssumme. 


Beispiel: 750.000 Euro Versicherungssumme, tatsächlicher Wert 1,5 Mio
Mit Unterversicherungsverzicht:
Schaden von 200.000 Euro:  200.000 Euro werden erstattet
Schaden von 825.000 Euro: 750.000 Euro werden erstattet

Ohne Unterversicherungsverzicht:
Schaden von 200.000 Euro: 100.000 Euro werden erstattet
Schaden von 825.000 Euro: 412.500 Euro werden erstattet

Mittwoch, 13. Mai 2015

ANKAUF ABGESCHLOSSEN

Für eine private Investorengemeinschaft konnte gestern der Ankauf eines Lidl-Marktes mit Beurkundung des Kaufvertrages abgeschlossen werden. Die boxofbrix gmbh wurde nach Akquisition des Objektes in die Objektbewertung eingebunden. Neben der Erstellung einer Standort- und Wettbewerbsanalyse haben wir auch die technische Prüfung mit einem Bauunternehmer und Architekt sowie die juristische Bewertung der Akten koordiniert. Wir wünschen den neuen Eigentümern weiterhin viel Erfolg mit diesem Standort.

Lidl mit Optimierungspotential

Montag, 30. März 2015

EINHALTUNG DER SCHRIFTFORM BEIM GEWERBERAUMMIETVERTRAG



Die Frage nach der Einhaltung der gesetzlichen Schriftform von Geschäftsraummietverträgen hat in der Vergangenheit zu vielen Rechtsstreitigkeiten geführt und ist immer noch häufig eine der bedeutensten Bruchstellen in nicht ordnungsgemäß abgeschlossenen Mietverträgen.


Gemäß §§ 578 II, 550 BGB ist der Mietvertrag über eine längere Zeit, als 1 Jahr grundsätzlich in der in der in § 126 BGB geregelten Form zu schließen, d.h. schriftlich oder in elektronischer Form. 

Ist die Schriftform nicht eingehalten, so führt dies zu einer vorzeitigen Kündbarkeit des Mietvertrages, frühestens jedoch nach einem Jahr. Sofern beide Parteien ein Interesse an einer möglichst langfristigen vertraglichen Bindung haben, so ist die Schriftform unbedingt einzuhalten.

Das Schriftformerfordernis umfasst sämtliche mietvertraglichen Regelungen aus dem Mietvertrag, insbesondere:

  • die vollständige Bezeichnung der Mietvertragsparteien
  • die Unterzeichnung des Mietvertrages durch alle Parteien oder einen Vertrete
  • die hinreichend genaue Beschreibung des Mietgegenstandes z.B. durch Beschreibung, Lageplan oder Benennung des Ortes der Räume
  • haben alle Inhalte oberhalb der Unterschriften zu stehen

Als Folge der nicht eingehaltenen Schriftform gilt der Mietvertrag zunächst wirksam als auf unbefristete Zeit abgeschlossenes Mietverhältnis. Darüber hinaus kann das Mietverhältnis jedoch von beiden Parteien nach einem Jahr unter Beachtung der gesetzlichen Kündigungsfristen von 6 Monaten zum Quartalsende ordentlich gekündigt werden.

Selbst ein seit vielen Jahren laufender Mietvertrag und die spätere Kündigung durch eine Partei unter Berufung auf die fehlende Schriftform ist bereits vorgekommen und nicht treuewidrig. (siehe BGH Urteil vom 5. November 2003 XII ZR 134/02)

Das Schriftformerfordernis ist auch bei Änderungen des Mietvertrages zu beachten, die eine längere Wirkung als ein Jahr haben sollen. Nach herrschender Meinung muss die nachträgliche Vereinbarung fest mit mindestens einem Exemplar der Originalurkunde verbunden werden.

Zur Wahrung der Schriftform sollte man sich also die Mühe machen, eine Urkunde über den Mietvertrag anzufertigen. Eine Verbindung durch Heftklammern, samt allen Anlagen und Nachträgen ist hier zweckmäßig. Dabei sollte auf darauf geachtet werden alle nachfolgenden Anlagen separat zu unterzeichnen.

Samstag, 15. Februar 2014

FLASCHENBIERVERKAUFSVERBOT

Leitungsrecht, Wegerecht, Kommunmauerrecht....
Dies alles kennen Sie vermutlich. Aber schon mal von einem Flaschenbierverkaufsgebot gehört? Auch das gibt es.
Die dazugehörige Kneipe gibt es nicht mehr. Die Brauerei auch nicht! Was also tun? Mehr über die Chancen und Risiken Ihrer Immobilieninvestition erfahren Sie durch unsere `due diligence´.