Unter zentralem
Versorgungsbereich sind räumlich abgrenzbare Bereiche einer Gemeinde zu
verstehen, denen aufgrund vorhandener Einzelhandelsnutzungen, häufig ergänzt
durch diverse Dienstleistungen und gastronomische Angebote, eine
Versorgungsfunktion zukommt. Die Begrifflichkeit „zentral“ ist in diesem
Zusammenhang nicht als Mittelpunkt oder Zentrum einer Kommune, sondern
funktionell zu verstehen. Es kommt maßgeblich auf eine, unter Berücksichtigung
einer zufriedenstellenden verkehrlichen Erschließung, umfassenden Versorgung
der Bevölkerung mit Waren des kurz- und mittelfristigen Bedarfs im gesamten
Gemeindegebiet oder zumindest einem Teilbereich an.
Ein zentraler
Versorgungsbereich einer Kommune oder Stadt lässt sich anhand der Festsetzungen
eines Bebauungsplanes oder der Darstellung im Flächennutzungsplan
identifizieren. Nach Voß ist auch die konzeptionelle Erwähnung in einem
qualifizierten Einzelhandels- oder Städtebaulichen Konzept ausreichend sofern
ein zentraler Versorgungscharakter tatsächlich vorliegt.
Zentrale
Versorgungsbereiche können dementsprechend unterschiedliche Stufen umfassen.
Neben den im Kern bedeutsamen Innenstadtzentren, vor allem in Städten mit
großem Einzugsbereich, sind Nebenzentren in Stadtteilen und Grund- und
Nahversorgungszentren in Stadt- und Ortsteilen und kleinen Kommunen zu nennen.D-Zentrum; Ostbahnhof, Nürnberg; Quelle: Einzelhandelskonzept Nürnberg, eigene Darstellung |