Aus einer Nachbarschaftsidee heraus geboren, zeigt sich die Markthalle Neun heute geschäftig, umtriebig und erfolgreich zugleich. Auf dem Handelsimmobilienkongress in Berlin hatte ich die Möglichkeit den Initiator und Mitgründer Nikolaus Driessen reden zu hören. Seine Konzeptvorstellung war äußerst kurzweilig. So erfuhren die Zuhörer viel von anfänglichen Vorbehalten, Finanzierungsschwierigkeiten und den Grundsteinen für die heutige Markthalle. Neben attraktiven Dauer-Events wie dem Street-Food-Thursday oder dem breakfast-market bietet die Markthalle mit der "Kantine" auch einen Mittagstisch. Und an einem Donnerstagabend ist die Halle sehr gut besucht, wie ich selbst erfahren durfte.
Interessante Ergänzung - sicher auch in finanzieller Hinsicht - ist der 300qm-Mini-Aldi als größter "Marktstand" innerhalb der alten Markthalle.
Unterwegs auf der Suche nach Projektideen, Grundstücken, Supermärkten und Baurechten
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Donnerstag, 2. Februar 2017
Mittwoch, 3. August 2016
FUNDSTÜCK
Mittwoch, 24. Februar 2016
DIE VERSCHOBENE STADTMITTE
Ein Buchtipp für alle, die sich mit der Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben und den Auswirkungen auf Stadtentwicklung und Raumordnung beschäftigen:
"Die verschoben Stadtmitte"
Ein Beispiel verfehlter Stadtplanung
"Die verschoben Stadtmitte"
Ein Beispiel verfehlter Stadtplanung
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| Buchcover |
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| Blick in die Mall |
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Verkaufsfläche: 119.000 qm
Geschäfte: 220
Schaufensterfront: 3 km
Länge (O-W): 562 m
Länge (N-S): 307 m
Höhe Hauptkuppel: 32 m
Fläche Kuppel: 19 x 28 m
Aufzüge. 5
Treppenhäuser: 34
Stellplätze: 14.000 Stück
Europas größtes Einkaufs- und Freizeitzentrum ist gleichzeitig das größten
Strukturwandelprojekt des Ruhrgebietes. Es besteht aus verschiedenen
Projektteilen:
- dem Einkaufszentrumder Coca-Cola Oaseder Promenadedem Freizeitparkund dem Business Park.
Das CentrO ist das Herzstück der Neuen Mitte, in der sich auch das Gasometer,
die König-Pilsener-ARENA, das Multiplexkino CineStar, den SEA LIFE Abenteuer
Park, das LEGOLAND Discovery Centre, die Marina, ein smart Center und das
Metronom Theater befinden.
Mehr über das Centro:
http://www.centro.de/fileadmin/_migrated/content_uploads/Factpack_Deutsch_07-2013.pdf
Freitag, 11. Dezember 2015
WER HAT DEN EINZELHANDEL ÜBERHAUPT ZUM FEIND ERKLÄRT?
Diese Frage muss man sich stellen, wenn man mit den planungs- und raumordnerischen Restriktionen zur Ansiedlung von Einzelhandelsunternehmen konfrontiert wird. Dies werden wir durch gezielte Anfragen natürlich regelmäßig. Und es ist verwunderlich mit welchen Argumentationen es die Gutachterindustrie fertig bringt entsprechende Vorhaben auf ganz unterschiedliche Art und Weise zu rechtfertigen oder eben abzulehnen.
Während eine der - scheinbar im Grundstudium für Stadtplaner, Architekten und Geographen vermittelten - Maximen die sog. "wohnortnahe Versorgung" zu sein scheint, gibt es auch Vertreter unter den Büros, die zur Verbesserung eines Angebotes einen anderen Weg vorschlagen. Hier ein Auszug aus dem Einzelhandelskonzept einer Kleinstadt mit ca. 40.000 Einwohnern:
"Unter raumordnerischen Gesichtspunkten würde dies durchaus den Zielen einer möglichst wohnortnahen und flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung.....Die Verbesserung des Angebotes in der Fläche ist insoweit vorerst nicht durch eine quantitative Verdichtung von Einzelhandelsanbietern vorzunehmen, sondern durch eine eher qualitative - Erweiterung des Angebotes an den bestehenden Standorte."
Zwischen den Zeilen steht hier wohl deutlich, dass die Ansiedlung von Nahversorgungsbetrieben - für eine wohnortnahe Versorgung - hinter die Stärkung des Anbieters im zentralen Versorgungsbereich zu treten hat.
Und während der stationäre Handel in seiner Entwicklung weiter eingeschränkt wird, arbeiten auch die Lebensmittelhändler an Ihrer Online-Strategie. Eine 3.000 qm große Lagerhalle zur Abwicklung von Online-Käufen können weder die Raumordnung noch Verträglichkeitsgutachten verhindern! Denn an solchen Standorten wird in Ballungsräumen bereits gearbeitet.
Diskutieren Sie mit uns hinterlassen Sie uns an dieser Stellen Ihren Kommentar hierzu.
Während eine der - scheinbar im Grundstudium für Stadtplaner, Architekten und Geographen vermittelten - Maximen die sog. "wohnortnahe Versorgung" zu sein scheint, gibt es auch Vertreter unter den Büros, die zur Verbesserung eines Angebotes einen anderen Weg vorschlagen. Hier ein Auszug aus dem Einzelhandelskonzept einer Kleinstadt mit ca. 40.000 Einwohnern:
"Unter raumordnerischen Gesichtspunkten würde dies durchaus den Zielen einer möglichst wohnortnahen und flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung.....Die Verbesserung des Angebotes in der Fläche ist insoweit vorerst nicht durch eine quantitative Verdichtung von Einzelhandelsanbietern vorzunehmen, sondern durch eine eher qualitative - Erweiterung des Angebotes an den bestehenden Standorte."
Zwischen den Zeilen steht hier wohl deutlich, dass die Ansiedlung von Nahversorgungsbetrieben - für eine wohnortnahe Versorgung - hinter die Stärkung des Anbieters im zentralen Versorgungsbereich zu treten hat.
Und während der stationäre Handel in seiner Entwicklung weiter eingeschränkt wird, arbeiten auch die Lebensmittelhändler an Ihrer Online-Strategie. Eine 3.000 qm große Lagerhalle zur Abwicklung von Online-Käufen können weder die Raumordnung noch Verträglichkeitsgutachten verhindern! Denn an solchen Standorten wird in Ballungsräumen bereits gearbeitet.
Diskutieren Sie mit uns hinterlassen Sie uns an dieser Stellen Ihren Kommentar hierzu.
Sonntag, 18. Oktober 2015
EDEKA MAL ANDERS
Sicher kein Aushängeschild der EDEKA. Aber doch ein Standort mit einem aktuellen Logo. Und mit Sicherheit die Idealvorstellung des Bürgermeisterse einer kleinen ländlichen Gemeinde. Leider Freitag nachmittag geschlossen!
Mittwoch, 12. August 2015
DER MODERNSTE MARKT EUROPAS
In der Regel bekommt der Kunde die immer gleichen Supermärkte zu sehen. Gleiche Architektur, gleiches Konzepte, gleiche Warenanordnung. gleiche Parkplätze. Aber es geht auch anders. Was M-Preis in Österreich schon lange macht und für sich als Alleinstellungsmerkmal herausgearbeitet hat - individuelle Architektur - findet sich auch in Deutschland immer häufiger.
Auffällig an dem modernen Edeka-Markt in Nürnberg-Langwasser sind vor allem die Photovoltaik-Aufbauten auf dem Dach. Was Kunden nur teilweise zu sehen bekommen ist die aufwändige Haus- und Umwelttechnik.Vor allem in die Tiefe muss man hierzu schauen. Eine geothermische Anlage sorgt im Vergleich zu einem herkömmlichen Supermarkt für einen um 70 % verringerten Energieverbrauch. Entworfen wurde das Objekt von Sabine Bandlow vom Architekturbüro Horender.
Die künstlerischen Orientierungshilfen im Markt stammen von Hannah Rabenstein, die mit ihrer Liebe zur Typografie dem Markt noch ein i-Tüpfelchen verpasst hat. Sehenswert in der Thomas-Mann-Straße 50.
Auffällig an dem modernen Edeka-Markt in Nürnberg-Langwasser sind vor allem die Photovoltaik-Aufbauten auf dem Dach. Was Kunden nur teilweise zu sehen bekommen ist die aufwändige Haus- und Umwelttechnik.Vor allem in die Tiefe muss man hierzu schauen. Eine geothermische Anlage sorgt im Vergleich zu einem herkömmlichen Supermarkt für einen um 70 % verringerten Energieverbrauch. Entworfen wurde das Objekt von Sabine Bandlow vom Architekturbüro Horender.
Die künstlerischen Orientierungshilfen im Markt stammen von Hannah Rabenstein, die mit ihrer Liebe zur Typografie dem Markt noch ein i-Tüpfelchen verpasst hat. Sehenswert in der Thomas-Mann-Straße 50.
Montag, 20. Juli 2015
NIEDERLASSUNGSFREIHEIT IN DER DEUTSCHEN RAUMORDNUNG EINGESCHRÄNKT?
Die im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union verankerten Grundsätze der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit sind für die Europäische Kommission zwei der „Grundfreiheiten“, die von
elementarer Bedeutung für das Funktionieren des Binnenmarktes sind.
"Der Grundsatz der Niederlassungsfreiheit erlaubt einem Wirtschaftsteilnehmer (sei es eine natürliche Person oder ein Unternehmen), eine wirtschaftliche Tätigkeit in stabiler und kontinuierlicher Art und Weise in einem oder mehreren Mitgliedstaaten zu verfolgen." So steht es geschrieben.
Ob diese Niederlassungsfreiheit in der BRD zu Lasten insbesondere von Handelsunternehmen eingeschränkt wird, wurde mit einen Mahnschreiben bereits 2009 angezweifelt. Bereits damals ging es um die Genehmigungspraxis für großflächige Einzelhandelsansiedlungen in Deutschland.
Nun liegt der Bundesregierung ein neues Mahnschreiben der EU-Kommission vor. Nach Informationen der Kanzlei Lenz und Johlen stehen vor allem
- das Kongruenzgebot
- die starren Schwellenwerte für zentrenrelevante Randsortimente und
- die Differenzierung nach Sortimenten
auf dem europarechtlichen Prüfstand.
In Frage gestellt wird zum Einen, ob die Regelungen de LEP in Nordrhein-Westfalen mit der Niederlassungsfreiheit des EU-Vertrages und der EU-Dienstleistungsrichtlinie vereinbar sind. Zum Anderen sind die Regionalpläne in Baden-Württemberg auf Verstöße gegen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheitzu prüfen.
Link zum Newsletter der Kanzlei Lenz & Johlen.
"Der Grundsatz der Niederlassungsfreiheit erlaubt einem Wirtschaftsteilnehmer (sei es eine natürliche Person oder ein Unternehmen), eine wirtschaftliche Tätigkeit in stabiler und kontinuierlicher Art und Weise in einem oder mehreren Mitgliedstaaten zu verfolgen." So steht es geschrieben.
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| Einzelhandelserlass NRW |
Ob diese Niederlassungsfreiheit in der BRD zu Lasten insbesondere von Handelsunternehmen eingeschränkt wird, wurde mit einen Mahnschreiben bereits 2009 angezweifelt. Bereits damals ging es um die Genehmigungspraxis für großflächige Einzelhandelsansiedlungen in Deutschland.
Nun liegt der Bundesregierung ein neues Mahnschreiben der EU-Kommission vor. Nach Informationen der Kanzlei Lenz und Johlen stehen vor allem
- das Kongruenzgebot
- die starren Schwellenwerte für zentrenrelevante Randsortimente und
- die Differenzierung nach Sortimenten
auf dem europarechtlichen Prüfstand.
In Frage gestellt wird zum Einen, ob die Regelungen de LEP in Nordrhein-Westfalen mit der Niederlassungsfreiheit des EU-Vertrages und der EU-Dienstleistungsrichtlinie vereinbar sind. Zum Anderen sind die Regionalpläne in Baden-Württemberg auf Verstöße gegen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheitzu prüfen.
Link zum Newsletter der Kanzlei Lenz & Johlen.
Donnerstag, 5. März 2015
VERBRAUCHERNAHE VERSORGUNG IN DER SEBALDUSSIEDLUNG ERLANGEN
In der Sebaldussiedlung leben ca. 5.100 Menschen. Der Anteil der über 65-jährigen beträgt nicht einmal 20 %, dafür wohnen fast 47 % Ledige in diesem Stadtteilm Erlangens.
Und direkt an der Grünanlage Breslauer Straße / Karlsbader Straße findet sich dieses Nahversorgungszentrum.
Nicht schön, nicht modern, ohne funktionale Parkplatzanlage aber für den kleinen Hunger zwischendurch genau richtig. Es gibt Brötchen vom Bäcker, einen kleinen Frischemarkt um die Freundin abends zu bekochen und wenn der Rotwein Kopfschmerzen verursacht hat, steht auch eine Apotheke zur Verfügung. Im Ergebnis wohl die Idealvorstellung eines jeden Stadtplaners.
Zum Wocheneinkauf und der Vollversorgung fahren die Anwohner wohl doch die jeweils ca. 2 km zum Nahversorgungsstandort Cumianastraße, zum Rewe in die Karl-Zucker-Straße oder zum Kaufland im Röthelheimpark. Aus gutachterlicher Sicht damit nicht mehr fußläufig erreichbar. Aber vielleicht doch verbrauchernah, weil gut mit dem Auto zu erreichen und mit einem bedarfsgerechten Sortiment.
Donnerstag, 12. Februar 2015
REWE SILBER-BUILDING
Mittwoch, 28. Januar 2015
WAS IST EIN ZENTRALER VERSORGUNGSBEREICH?
Unter zentralem
Versorgungsbereich sind räumlich abgrenzbare Bereiche einer Gemeinde zu
verstehen, denen aufgrund vorhandener Einzelhandelsnutzungen, häufig ergänzt
durch diverse Dienstleistungen und gastronomische Angebote, eine
Versorgungsfunktion zukommt. Die Begrifflichkeit „zentral“ ist in diesem
Zusammenhang nicht als Mittelpunkt oder Zentrum einer Kommune, sondern
funktionell zu verstehen. Es kommt maßgeblich auf eine, unter Berücksichtigung
einer zufriedenstellenden verkehrlichen Erschließung, umfassenden Versorgung
der Bevölkerung mit Waren des kurz- und mittelfristigen Bedarfs im gesamten
Gemeindegebiet oder zumindest einem Teilbereich an.
Ein zentraler
Versorgungsbereich einer Kommune oder Stadt lässt sich anhand der Festsetzungen
eines Bebauungsplanes oder der Darstellung im Flächennutzungsplan
identifizieren. Nach Voß ist auch die konzeptionelle Erwähnung in einem
qualifizierten Einzelhandels- oder Städtebaulichen Konzept ausreichend sofern
ein zentraler Versorgungscharakter tatsächlich vorliegt.
Zentrale
Versorgungsbereiche können dementsprechend unterschiedliche Stufen umfassen.
Neben den im Kern bedeutsamen Innenstadtzentren, vor allem in Städten mit
großem Einzugsbereich, sind Nebenzentren in Stadtteilen und Grund- und
Nahversorgungszentren in Stadt- und Ortsteilen und kleinen Kommunen zu nennen.![]() |
| D-Zentrum; Ostbahnhof, Nürnberg; Quelle: Einzelhandelskonzept Nürnberg, eigene Darstellung |
Mittwoch, 19. November 2014
LEIPZIGER LADEN
Der KONSUM in der Könneritzstraße 50 in Leipzig gilt als das Vorzeigeobjekt des Leipziger Ladens. Bei diesem Betriebstyp handelt es sich um kleine Lebensmittelläden mit ca. 150 - 250 qm Verkaufsfläche. Historische oftmals aus dem Großsiedlungsbestand aus DDR-Zeiten gewachsen, liegt der Anteil gemessen an der Gesamtzahl der Einzelhandelsbetriebe bei ca. 80 %. Die "Leipziger Läden" haben als Nachbarschaftsläden einen direkten Bezug zu Wohngebieten odeer als EG-Nutzung in Mehrfamilienhäusern. Im Zentrenkonzept der Stadt Leipzig werden die Leipziger Läden speziell gewürdigt und haben für die Stadtverwaltung eine hohe städtebauliche und stadtentwicklungspolitische Bedeutung.
Mittwoch, 5. November 2014
MAINTAL-WACHENBUCHEN
Mittwoch, 22. Oktober 2014
LEBENSERWARTUNG ERREICHT
Während die Finanzverwaltung regelmäßig eine Lebenserwartung von bis zu 50 Jahren unterstellt, sieht die Realität anders aus. Im Idealfall ist ein Lebensmittelmarkt 20 - 25 Jahre zu nutzen. Danach bleibt meist nur der Abriss. Und noch ein Beispiel aus unserer aktuellen Tätigkeit: Selbst für ein erst 11 Jahre altes Objekt beansprucht der Betreiber derzeit eine Kernsanierung. Der Aldi-Markt mit ergänzenden Fachmärkten in Eisenberg ist nach 20 Jahren bereit für eine Optimierung. Die Topografie des Gesamtgrundstücks macht eine Neuordnung nicht einfacher.
Mittwoch, 17. September 2014
EIN JAHR DANACH - DAS NEUE LEP IN BAYERN
Zunächst hofiert und bevorzugt, gibt es im aktuellen LEP keine Unterscheidung zwischen Vollsortiment und Discounter mehr. Nicht zuletzt aufgrund der massiven Widerstände aus dem Discountlager. Nun ist ein Jahr vergangen, seit auch im ländlichen Bereich Lebensmittelmärkte mit 1.200 qm Verkaufsfläche zulässig sind. Wohlgemerkt in integrierter Lage und natürlich in einem SO-Gebiet! Was hat sich seither getan und wie wirkt die Neureglung im Markt. Einen Überblick gibt der folgende Artikel aus der Immobilienzeitung (Nr. 36/2014) von Frau Christine Rebhan.
http://www.immobilien-zeitung.de/128079/landesentwicklung-discount-wird-zementiert
http://www.immobilien-zeitung.de/128079/landesentwicklung-discount-wird-zementiert
Dienstag, 26. August 2014
tegut...LÄDCHEN FÜR ALLES
Tegut legt bei der Expansion die gleichen Maßstäbe an wie auch die anderen Vollsortimenter.
Expansionskriterien Tegut Vollsortimentmarkt
- verkehrsgünstige Lage und einfache Erreichbarkeit
- Stadtteilversorgung oder in Agglomeration mit Fachmarktzentrum
- als Vollversorger eine Ergänzung zu den Discount-Mitbewerbern
- großes Angebot an infrastrukturellen Einrichtungen
- Grundstücksgröße: mind. 6.000 qm
- Verkaufsfläche: mind. 1.200 qm (ebenerdig)
- Gesamtfläche: mind. 1.600 qm
- Parkplätze: mind. 130 St.
Doch es gibt auch die kleine Variante. Vor allem in Nahbereich zur Zentrale in Fulda sind sie zu finden: Die Lädchen für alles. Kleine Lebensmittelmärkte im ländlichen Raum mit einer auf die örtlichen Bedürfnisse abgestimmten Sortimentsauswahl. Mit Post und Lottoannahme. Einer davon ist zu finden in Stockhausen, einem Stadtteil von Herbstein mit ca. 830 Einwohnern.
Expansionskriterien Tegut Vollsortimentmarkt
- verkehrsgünstige Lage und einfache Erreichbarkeit
- Stadtteilversorgung oder in Agglomeration mit Fachmarktzentrum
- als Vollversorger eine Ergänzung zu den Discount-Mitbewerbern
- großes Angebot an infrastrukturellen Einrichtungen
- Grundstücksgröße: mind. 6.000 qm
- Verkaufsfläche: mind. 1.200 qm (ebenerdig)
- Gesamtfläche: mind. 1.600 qm
- Parkplätze: mind. 130 St.
Doch es gibt auch die kleine Variante. Vor allem in Nahbereich zur Zentrale in Fulda sind sie zu finden: Die Lädchen für alles. Kleine Lebensmittelmärkte im ländlichen Raum mit einer auf die örtlichen Bedürfnisse abgestimmten Sortimentsauswahl. Mit Post und Lottoannahme. Einer davon ist zu finden in Stockhausen, einem Stadtteil von Herbstein mit ca. 830 Einwohnern.
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| Welzgasse 1, 36358 Stockhausen |
Mittwoch, 4. Juni 2014
BESCHAULICH
Schon mal jemand auf die Idee gekommen Online-Apotheken zu reglementieren um die "städtebauliche Ordnung" zu erhalten? Eher nicht! Aber der stationäre Handel ist in seiner Niederlassungsfreiheit, durch das restriktive Planungsrecht in Deutschland, eingeschränkt.
Und Stufen bei einer Apotheke entsprechend bei aller innerstädtischen Lage dennoch nicht mehr aktuellen Anforderungen.
Samstag, 8. März 2014
DIE QUELLE LEBT
Heute gesehen in der Innenstadt von Boppard. Es gibt sie also weiterhin: Die kleinen Bastionen des stationären, innerstädtischen Fachhandels.
Freitag, 6. August 2010
KOMMUNALE PLANUNGSHOHEIT vs. WETTBEWERBSEINGRIFFE
Leserbrief von Andreas Wagener aus der Lebensmittelzeitung zum Thema kommunale Planungshoheit.

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