"Der Grundsatz der Niederlassungsfreiheit erlaubt einem Wirtschaftsteilnehmer (sei es eine natürliche Person oder ein Unternehmen), eine wirtschaftliche Tätigkeit in stabiler und kontinuierlicher Art und Weise in einem oder mehreren Mitgliedstaaten zu verfolgen." So steht es geschrieben.
Einzelhandelserlass NRW |
Ob diese Niederlassungsfreiheit in der BRD zu Lasten insbesondere von Handelsunternehmen eingeschränkt wird, wurde mit einen Mahnschreiben bereits 2009 angezweifelt. Bereits damals ging es um die Genehmigungspraxis für großflächige Einzelhandelsansiedlungen in Deutschland.
Nun liegt der Bundesregierung ein neues Mahnschreiben der EU-Kommission vor. Nach Informationen der Kanzlei Lenz und Johlen stehen vor allem
- das Kongruenzgebot
- die starren Schwellenwerte für zentrenrelevante Randsortimente und
- die Differenzierung nach Sortimenten
auf dem europarechtlichen Prüfstand.
In Frage gestellt wird zum Einen, ob die Regelungen de LEP in Nordrhein-Westfalen mit der Niederlassungsfreiheit des EU-Vertrages und der EU-Dienstleistungsrichtlinie vereinbar sind. Zum Anderen sind die Regionalpläne in Baden-Württemberg auf Verstöße gegen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheitzu prüfen.
Link zum Newsletter der Kanzlei Lenz & Johlen.
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