suchen

Posts mit dem Label Wettbewerbseingriffe werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Wettbewerbseingriffe werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Freitag, 11. Dezember 2015

WER HAT DEN EINZELHANDEL ÜBERHAUPT ZUM FEIND ERKLÄRT?

Diese Frage muss man sich stellen, wenn man mit den planungs- und raumordnerischen Restriktionen zur Ansiedlung von Einzelhandelsunternehmen konfrontiert wird. Dies werden wir durch gezielte Anfragen natürlich regelmäßig. Und es ist verwunderlich mit welchen Argumentationen es die Gutachterindustrie fertig bringt entsprechende Vorhaben auf ganz unterschiedliche Art und Weise zu rechtfertigen oder eben abzulehnen.

Während eine der - scheinbar im Grundstudium für Stadtplaner, Architekten und Geographen vermittelten - Maximen die sog. "wohnortnahe Versorgung" zu sein scheint, gibt es auch Vertreter unter den Büros, die zur Verbesserung eines Angebotes einen anderen Weg vorschlagen. Hier ein Auszug aus dem Einzelhandelskonzept einer Kleinstadt mit ca. 40.000 Einwohnern:

"Unter raumordnerischen Gesichtspunkten würde dies durchaus den Zielen einer möglichst wohnortnahen und flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung.....Die Verbesserung des Angebotes in der Fläche ist insoweit vorerst nicht durch eine quantitative Verdichtung von Einzelhandelsanbietern vorzunehmen, sondern durch eine eher qualitative - Erweiterung des Angebotes an den bestehenden Standorte."




Zwischen den Zeilen steht hier wohl deutlich, dass die Ansiedlung von Nahversorgungsbetrieben - für eine wohnortnahe Versorgung - hinter die Stärkung des Anbieters im zentralen Versorgungsbereich zu treten hat.
 
Und während der stationäre Handel in seiner Entwicklung weiter eingeschränkt wird, arbeiten auch die Lebensmittelhändler an Ihrer Online-Strategie. Eine 3.000 qm große Lagerhalle zur Abwicklung von Online-Käufen können weder die Raumordnung noch Verträglichkeitsgutachten verhindern! Denn an solchen Standorten wird in Ballungsräumen bereits gearbeitet.

Diskutieren Sie mit uns hinterlassen Sie uns an dieser Stellen Ihren Kommentar hierzu.




Montag, 20. Juli 2015

NIEDERLASSUNGSFREIHEIT IN DER DEUTSCHEN RAUMORDNUNG EINGESCHRÄNKT?

Die im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union verankerten Grund­sätze der Nieder­lassungs- und Dienst­leist­ungs­freiheit sind für die Europäische Kommission zwei der „Grund­frei­heiten“, die von elementarer Bedeutung für das Funktio­nieren des Binnen­marktes sind.
"Der Grund­satz der Nieder­lass­ungs­frei­heit erlaubt einem Wirt­schafts­teil­nehmer (sei es eine natürliche Person oder ein Unter­nehmen), eine wirt­schaft­liche Tätig­keit in stabiler und konti­nuier­licher Art und Weise in einem oder mehreren Mit­glied­staaten zu ver­folgen." So steht es geschrieben.
Einzelhandelserlass NRW


Ob diese Niederlassungsfreiheit in der BRD zu Lasten insbesondere von Handelsunternehmen  eingeschränkt wird, wurde mit einen Mahnschreiben bereits 2009 angezweifelt. Bereits damals ging es um die Genehmigungspraxis für großflächige Einzelhandelsansiedlungen in Deutschland.
Nun liegt der Bundesregierung ein neues Mahnschreiben der EU-Kommission vor. Nach Informationen der Kanzlei Lenz und Johlen stehen vor allem 
- das Kongruenzgebot
- die starren Schwellenwerte für zentrenrelevante Randsortimente und 
- die Differenzierung nach Sortimenten 
 auf dem europarechtlichen Prüfstand.
In Frage gestellt wird zum Einen, ob die Regelungen de LEP in Nordrhein-Westfalen mit der Niederlassungsfreiheit des EU-Vertrages und der EU-Dienstleistungsrichtlinie vereinbar sind. Zum Anderen sind die Regionalpläne in Baden-Württemberg auf Verstöße gegen die Nieder­lassungs- und Dienst­leist­ungs­freiheitzu prüfen.
Link zum Newsletter der Kanzlei Lenz & Johlen.

Mittwoch, 17. Dezember 2014

SCHÖNE GROßE DISCOUNT-WELT





Seit kurzem - nach Erweiterung - mit ca. 1.130 qm Verkaufsfläche am Netz. Der Aldi in Herzogenaurach. Seit vielen Jahren am Standort im Norden der Stadt etabliert und bereits mehrfach vergrößert, wurde auf dem ca. 7.700 qm großen Grundstück die 3. Erweiterung realisiert. Für Aldi in Herzogenaurach der bisher einzige Standort. Für eine Stadt mit international tätigen Konzernen schön und gut, aber qualitativ hochwertige Vollversorger mit modernen Konzepten sind Fehlanzeige. Auch wenn Menschen aus über 83 Nationen in Herzogenaurach leben, ein abwechslungsreiches Vollsortiment und Feinkost wird der Bevölkerung vorenthalten.