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| Rewe-City-Markt Bad Kreuznach |
Unterwegs auf der Suche nach Projektideen, Grundstücken, Supermärkten und Baurechten
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Mittwoch, 23. November 2016
REWE-CITY-MARKT IN BAD KREUZNACH
Der Rewe-Markt am Rande der Fußgängerzone hat eine Verkaufsfläche von ca. 2.000 Quadratmetern. Eine Bäckerei mit Café und gemütlichen Sitzgelegenheit bietet Shopping-begeisterten Kurgästen der Stadt frische Ware und ein "Fenster zur Stadt". Mit fast 50 Mitarbeitern bedient Rewe viel Käuferschichten am neuen Standort.
Eine attraktive und moderne Metallfassade zeugen vom Leuchturmcharakter dieses Projektes. In dem angegliederten Parkhaus stehen über 300 Parkplätze zur Verfügung. Ebenerdig gibt es keine Parkmöglichkeiten. Eine Blaupause für Projekte auch in anderen Städten ?
Freitag, 11. Dezember 2015
WER HAT DEN EINZELHANDEL ÜBERHAUPT ZUM FEIND ERKLÄRT?
Diese Frage muss man sich stellen, wenn man mit den planungs- und raumordnerischen Restriktionen zur Ansiedlung von Einzelhandelsunternehmen konfrontiert wird. Dies werden wir durch gezielte Anfragen natürlich regelmäßig. Und es ist verwunderlich mit welchen Argumentationen es die Gutachterindustrie fertig bringt entsprechende Vorhaben auf ganz unterschiedliche Art und Weise zu rechtfertigen oder eben abzulehnen.
Während eine der - scheinbar im Grundstudium für Stadtplaner, Architekten und Geographen vermittelten - Maximen die sog. "wohnortnahe Versorgung" zu sein scheint, gibt es auch Vertreter unter den Büros, die zur Verbesserung eines Angebotes einen anderen Weg vorschlagen. Hier ein Auszug aus dem Einzelhandelskonzept einer Kleinstadt mit ca. 40.000 Einwohnern:
"Unter raumordnerischen Gesichtspunkten würde dies durchaus den Zielen einer möglichst wohnortnahen und flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung.....Die Verbesserung des Angebotes in der Fläche ist insoweit vorerst nicht durch eine quantitative Verdichtung von Einzelhandelsanbietern vorzunehmen, sondern durch eine eher qualitative - Erweiterung des Angebotes an den bestehenden Standorte."
Zwischen den Zeilen steht hier wohl deutlich, dass die Ansiedlung von Nahversorgungsbetrieben - für eine wohnortnahe Versorgung - hinter die Stärkung des Anbieters im zentralen Versorgungsbereich zu treten hat.
Und während der stationäre Handel in seiner Entwicklung weiter eingeschränkt wird, arbeiten auch die Lebensmittelhändler an Ihrer Online-Strategie. Eine 3.000 qm große Lagerhalle zur Abwicklung von Online-Käufen können weder die Raumordnung noch Verträglichkeitsgutachten verhindern! Denn an solchen Standorten wird in Ballungsräumen bereits gearbeitet.
Diskutieren Sie mit uns hinterlassen Sie uns an dieser Stellen Ihren Kommentar hierzu.
Während eine der - scheinbar im Grundstudium für Stadtplaner, Architekten und Geographen vermittelten - Maximen die sog. "wohnortnahe Versorgung" zu sein scheint, gibt es auch Vertreter unter den Büros, die zur Verbesserung eines Angebotes einen anderen Weg vorschlagen. Hier ein Auszug aus dem Einzelhandelskonzept einer Kleinstadt mit ca. 40.000 Einwohnern:
"Unter raumordnerischen Gesichtspunkten würde dies durchaus den Zielen einer möglichst wohnortnahen und flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung.....Die Verbesserung des Angebotes in der Fläche ist insoweit vorerst nicht durch eine quantitative Verdichtung von Einzelhandelsanbietern vorzunehmen, sondern durch eine eher qualitative - Erweiterung des Angebotes an den bestehenden Standorte."
Zwischen den Zeilen steht hier wohl deutlich, dass die Ansiedlung von Nahversorgungsbetrieben - für eine wohnortnahe Versorgung - hinter die Stärkung des Anbieters im zentralen Versorgungsbereich zu treten hat.
Und während der stationäre Handel in seiner Entwicklung weiter eingeschränkt wird, arbeiten auch die Lebensmittelhändler an Ihrer Online-Strategie. Eine 3.000 qm große Lagerhalle zur Abwicklung von Online-Käufen können weder die Raumordnung noch Verträglichkeitsgutachten verhindern! Denn an solchen Standorten wird in Ballungsräumen bereits gearbeitet.
Diskutieren Sie mit uns hinterlassen Sie uns an dieser Stellen Ihren Kommentar hierzu.
Dienstag, 17. November 2015
Dienstag, 10. November 2015
ACTION DEUTSCHLAND
Heute einen interessanten Termin mit der Expansion von ACTION Deutschland wahrgenommen. Nachdem Action bereits für einen ehemaligen Edeka-Markt als Mieter gewonnen werden konnte, prüfen wir derzeit verschiedene andere Standorte dieses außergewöhnliche und in Deutschland neuartige Konzept anzusiedeln und für uns zu gewinnen. Die Kriterien:
Gesucht werden Ladenlokale (Bestandsobjekte und Neubauprojekte) mit folgenden Standortkriterien:
- Region: NRW, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, westliches Niedersachsen, Baden-Württemberg und westliches Bayern
- Lage: Fachmarktzentren, Einkaufszentren, Nahversorgerzentren, Solitärstandorte in der Nachbarschaft von Handelsagglomerationen mit guter Sichtbarkeit und Erreichbarkeit
- Einzugsgebiet: Ab 30.000 Einwohner
- Objektgröße: Ab 800 qm, davon mindestens 650 qm Verkaufsfläche, alles auf einer Ebene
- Objektzustand: Innenausbau durch Mieter möglich
- Parkplätze: Mindestens 40 Stück
- Anlieferung: Erreichbarkeit durch 18-m-Sattelzüge erforderlich, keine Rampe notwendig.
Rufen Sie an unter 09135/725999 oder schreiben Sie an willkommen@boxofbrix.de
Donnerstag, 23. Juli 2015
Donnerstag, 21. Mai 2015
STANDORTKRITERIEN PENNY-EXPANSION
Seit Anfang 2015 arbeitet Penny mit einer neuen Baubeschreibung. Mit moderner Architektur und energieeffizienter Haustechnik sollen Kunden, Kommunen und Vermieter begeistert werden.
Ansprechende Märkte finden sich bereits im Filialnetz wie man am Beispiel in Ginsheim-Gustavsburg erkennen kann.
Anforderungen an neue Standorte für Penny-Märkte
Grundstücksgrößen: ab 4.500 m² in Sichtlagen mit guter Anfahrbarkeit
Mietflächen: 800-1.000 m² Verkaufsfläche zzgl. 230 m² Nebenfläche für Lager– und Funktionsräume
City-Standorte: in hochverdichteten Zentrenlagen der Großstädte ab 400 m² Verkaufsfläche
Parkplätze: ab 60 Stück ebenerdig (außer City-Lagen)
Anlieferung: Rampe (außer City-Lagen)
Einzugsgebiet: Nahbereich ab 3.000 Kunden
Gesamt ab ca. 10.000 Kunden
Ansprechende Märkte finden sich bereits im Filialnetz wie man am Beispiel in Ginsheim-Gustavsburg erkennen kann.
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| Penny-Standort in Ginsheim-Gustavsburg |
Anforderungen an neue Standorte für Penny-Märkte
Grundstücksgrößen: ab 4.500 m² in Sichtlagen mit guter Anfahrbarkeit
Mietflächen: 800-1.000 m² Verkaufsfläche zzgl. 230 m² Nebenfläche für Lager– und Funktionsräume
City-Standorte: in hochverdichteten Zentrenlagen der Großstädte ab 400 m² Verkaufsfläche
Parkplätze: ab 60 Stück ebenerdig (außer City-Lagen)
Anlieferung: Rampe (außer City-Lagen)
Einzugsgebiet: Nahbereich ab 3.000 Kunden
Gesamt ab ca. 10.000 Kunden
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