Unterwegs auf der Suche nach Projektideen, Grundstücken, Supermärkten und Baurechten
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Donnerstag, 23. Juli 2015
Montag, 20. Juli 2015
NIEDERLASSUNGSFREIHEIT IN DER DEUTSCHEN RAUMORDNUNG EINGESCHRÄNKT?
Die im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union verankerten Grundsätze der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit sind für die Europäische Kommission zwei der „Grundfreiheiten“, die von
elementarer Bedeutung für das Funktionieren des Binnenmarktes sind.
"Der Grundsatz der Niederlassungsfreiheit erlaubt einem Wirtschaftsteilnehmer (sei es eine natürliche Person oder ein Unternehmen), eine wirtschaftliche Tätigkeit in stabiler und kontinuierlicher Art und Weise in einem oder mehreren Mitgliedstaaten zu verfolgen." So steht es geschrieben.
Ob diese Niederlassungsfreiheit in der BRD zu Lasten insbesondere von Handelsunternehmen eingeschränkt wird, wurde mit einen Mahnschreiben bereits 2009 angezweifelt. Bereits damals ging es um die Genehmigungspraxis für großflächige Einzelhandelsansiedlungen in Deutschland.
Nun liegt der Bundesregierung ein neues Mahnschreiben der EU-Kommission vor. Nach Informationen der Kanzlei Lenz und Johlen stehen vor allem
- das Kongruenzgebot
- die starren Schwellenwerte für zentrenrelevante Randsortimente und
- die Differenzierung nach Sortimenten
auf dem europarechtlichen Prüfstand.
In Frage gestellt wird zum Einen, ob die Regelungen de LEP in Nordrhein-Westfalen mit der Niederlassungsfreiheit des EU-Vertrages und der EU-Dienstleistungsrichtlinie vereinbar sind. Zum Anderen sind die Regionalpläne in Baden-Württemberg auf Verstöße gegen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheitzu prüfen.
Link zum Newsletter der Kanzlei Lenz & Johlen.
"Der Grundsatz der Niederlassungsfreiheit erlaubt einem Wirtschaftsteilnehmer (sei es eine natürliche Person oder ein Unternehmen), eine wirtschaftliche Tätigkeit in stabiler und kontinuierlicher Art und Weise in einem oder mehreren Mitgliedstaaten zu verfolgen." So steht es geschrieben.
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| Einzelhandelserlass NRW |
Ob diese Niederlassungsfreiheit in der BRD zu Lasten insbesondere von Handelsunternehmen eingeschränkt wird, wurde mit einen Mahnschreiben bereits 2009 angezweifelt. Bereits damals ging es um die Genehmigungspraxis für großflächige Einzelhandelsansiedlungen in Deutschland.
Nun liegt der Bundesregierung ein neues Mahnschreiben der EU-Kommission vor. Nach Informationen der Kanzlei Lenz und Johlen stehen vor allem
- das Kongruenzgebot
- die starren Schwellenwerte für zentrenrelevante Randsortimente und
- die Differenzierung nach Sortimenten
auf dem europarechtlichen Prüfstand.
In Frage gestellt wird zum Einen, ob die Regelungen de LEP in Nordrhein-Westfalen mit der Niederlassungsfreiheit des EU-Vertrages und der EU-Dienstleistungsrichtlinie vereinbar sind. Zum Anderen sind die Regionalpläne in Baden-Württemberg auf Verstöße gegen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheitzu prüfen.
Link zum Newsletter der Kanzlei Lenz & Johlen.
Mittwoch, 15. Juli 2015
BAUBEGINN ERFOLGT - ALDI UND EDEKA KLEINSCHWARZENLOHE
Nachdem der ehemalige Rewe-Markt in Kleinschwarzenlohe bereits dem Erdboden gleich gemacht wurde, ist nun der in die Jahre gekommene Aldi-Markt an der Reihe. Der Abrissbagger ist bereits vor Ort und die Filiale wird in Ihre Einzelteile zerlegt.
Die Visualisierung von Kehrbach-Architekten auf dem Bauschild zeigt schön, wie ein moderner Aldi-Markt heute auszusehen hat. Vis-à-vis wird noch ein Vollsortimentmarkt der Edeka-Nordbayern entstehen, der sich ebenfalls bereits im Bau befindet.
Vermieter sind gut beraten, sich regelmäßig über die konzeptionellen Anforderungen der Betreiber zu informieren. Eine gute Lektüre hierzu ist z.B. die Lebensmittelzeitung.
Die Visualisierung von Kehrbach-Architekten auf dem Bauschild zeigt schön, wie ein moderner Aldi-Markt heute auszusehen hat. Vis-à-vis wird noch ein Vollsortimentmarkt der Edeka-Nordbayern entstehen, der sich ebenfalls bereits im Bau befindet.
Vermieter sind gut beraten, sich regelmäßig über die konzeptionellen Anforderungen der Betreiber zu informieren. Eine gute Lektüre hierzu ist z.B. die Lebensmittelzeitung.
Mittwoch, 8. Juli 2015
MIETERDIENSTBARKEITEN IM SPANNUNGSFELD DER AKTEURE
Vor allem Mieter von Handelsimmobilien stecken oft hohe Summen in die konzeptionelle Entwicklung der gemieteten Flächen. Diese Investition schützen Sie seit einigen Jahren vor einer Insolvenz des Vermieters durch eine Mieterdienstbarkeit im Grundbuch.
Im Spannungsfeld zwischen Eigentümer – Mieter – finanzierende Bank kann diese Mieterdienstbarkeit jedoch eine schwierige Rolle einnehmen.
Ziel des Mieters ist die Sicherung langfristiger Nutzungsrechte. Die beschränkte persönliche Dienstbarkeit, berechtigt den Mieter unabhängig vom Bestand des
Mietvertrages zur Nutzung des Mietgegenstandes. Damit wird das Kündigungsrecht eines Erwerbers im Falle der Insolvenz des Vermieters und der Zwangsversteigerung der Immobilie ausgehebelt.
Für den Vermieter entsteht zunächst kein wirtschaftlicher Nachteil, da ihm die Mietzahlung weiterhin zusteht.
Doch wie ist die Mieterdienstbarkeit aus Sicht des finanzierenden Kreditinstitutes zu betrachten. Dieses möchte die Verwertungschancen der Immobilie sichern. Geht eine Mieterdienstbarkeit im Rang vor Grundschulden, fehlt ein Wertersatz oder fehlen auflösende Bedingungen für die Wirksamkeit der Dienstbarkeit, so drohen durch die Bewertungsvorschriften schlechtere Finanzierungskonditionen.
Auch für den Verkaufsfall ist auf die Ausgestaltung von Mieterdienstbarkeiten zu achten, da sich sonst nur ein kleiner Interessentenkreis bildet oder schlechtere Veräußerungskonditionen drohen.
Haben Sie Fragen zum Thema oder benötigen Sie Unterstützung bei der Beurteilung einer Mieteranfrage zu einer Dienstbarkeit? Sprechen Sie uns an: willkommen@boxofbrix.de
Im Spannungsfeld zwischen Eigentümer – Mieter – finanzierende Bank kann diese Mieterdienstbarkeit jedoch eine schwierige Rolle einnehmen.
Ziel des Mieters ist die Sicherung langfristiger Nutzungsrechte. Die beschränkte persönliche Dienstbarkeit, berechtigt den Mieter unabhängig vom Bestand des
Mietvertrages zur Nutzung des Mietgegenstandes. Damit wird das Kündigungsrecht eines Erwerbers im Falle der Insolvenz des Vermieters und der Zwangsversteigerung der Immobilie ausgehebelt.
Für den Vermieter entsteht zunächst kein wirtschaftlicher Nachteil, da ihm die Mietzahlung weiterhin zusteht.
Doch wie ist die Mieterdienstbarkeit aus Sicht des finanzierenden Kreditinstitutes zu betrachten. Dieses möchte die Verwertungschancen der Immobilie sichern. Geht eine Mieterdienstbarkeit im Rang vor Grundschulden, fehlt ein Wertersatz oder fehlen auflösende Bedingungen für die Wirksamkeit der Dienstbarkeit, so drohen durch die Bewertungsvorschriften schlechtere Finanzierungskonditionen.
Auch für den Verkaufsfall ist auf die Ausgestaltung von Mieterdienstbarkeiten zu achten, da sich sonst nur ein kleiner Interessentenkreis bildet oder schlechtere Veräußerungskonditionen drohen.
Haben Sie Fragen zum Thema oder benötigen Sie Unterstützung bei der Beurteilung einer Mieteranfrage zu einer Dienstbarkeit? Sprechen Sie uns an: willkommen@boxofbrix.de
Mittwoch, 17. Juni 2015
WASGAU
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| Wasgau-Markt in Göllheim |
WASGAU zählt zu den
kleineren Lebensmittel-Handelsunternehmen in
Deutschland. Mit ca. 90 Supermärkten ist der Filialbetrieb am Markt tätig.
Die Märkte befinden sich mit regionalem Schwerpunkt in Rheinland-Pfalz, dem Saarland, im Nordwesten Baden-Württembergs sowie im südlichen Hessen.
Die Verkaufsflächen bewegen sich in den üblichen Größenordnungen von 600 - 4.000 qm.
Zum Unternehmen gehören auch eine eigene Metzgerei und Bäckerei.
Die Märkte befinden sich mit regionalem Schwerpunkt in Rheinland-Pfalz, dem Saarland, im Nordwesten Baden-Württembergs sowie im südlichen Hessen.
Die Verkaufsflächen bewegen sich in den üblichen Größenordnungen von 600 - 4.000 qm.
Zum Unternehmen gehören auch eine eigene Metzgerei und Bäckerei.
Mittwoch, 10. Juni 2015
IST IHR LEBENSMITTELMARKT UNTERVERSICHERT?
Gleitender Neuwert, Neuwert, Versicherungswert 1914, Wertzuschlagsfaktor....Wer sich hier auskennt oder professionell beraten lässt ist gut beraten.
Bei einer Versicherung mit Wertzuschlagsfaktor sollten Sie zu Beginn des Versicherungsjahres die Wertzuschläge sorgfältig prüfen. Innerhalb von drei Monaten haben Sie die Möglichkeit Ihr Objekt nachzuversichern. Dies sollte nicht vergessen werden, sonst droht Unterversicherung.
Bei einer Neuwertversicherung ersetzt die Gebäudeversicherung auf jeden Fall die vereinbarte Versicherungssumme. Und auch diese sollte sorgfältig ermittelt werden.
Und noch ein Wort zum Unterversicherungsverzicht. Nicht immer muss das komplette Gebäude abgerissen und neu errichtet werden. Auch die teilweise Beschädigung durch Unfälle, Brände oder Wasserschäden spielt eine bedeutende Rolle.
Beim Unterversicherungsverzicht kommt es zu keinen Kürzungen der Leistungen durch die Versicherung für den Fall einer zu gering bemessenen Versicherungssumme.
Beispiel: 750.000 Euro Versicherungssumme, tatsächlicher Wert 1,5 Mio
Mit Unterversicherungsverzicht:
Schaden von 200.000 Euro: 200.000 Euro werden erstattet
Schaden von 825.000 Euro: 750.000 Euro werden erstattet
Ohne Unterversicherungsverzicht:
Schaden von 200.000 Euro: 100.000 Euro werden erstattet
Schaden von 825.000 Euro: 412.500 Euro werden erstattet
| Abgebrannter Lebensmittelmarkt |
Bei einer Neuwertversicherung ersetzt die Gebäudeversicherung auf jeden Fall die vereinbarte Versicherungssumme. Und auch diese sollte sorgfältig ermittelt werden.
Und noch ein Wort zum Unterversicherungsverzicht. Nicht immer muss das komplette Gebäude abgerissen und neu errichtet werden. Auch die teilweise Beschädigung durch Unfälle, Brände oder Wasserschäden spielt eine bedeutende Rolle.
Beim Unterversicherungsverzicht kommt es zu keinen Kürzungen der Leistungen durch die Versicherung für den Fall einer zu gering bemessenen Versicherungssumme.
Beispiel: 750.000 Euro Versicherungssumme, tatsächlicher Wert 1,5 Mio
Mit Unterversicherungsverzicht:
Schaden von 200.000 Euro: 200.000 Euro werden erstattet
Schaden von 825.000 Euro: 750.000 Euro werden erstattet
Ohne Unterversicherungsverzicht:
Schaden von 200.000 Euro: 100.000 Euro werden erstattet
Schaden von 825.000 Euro: 412.500 Euro werden erstattet
Montag, 1. Juni 2015
SPEKULATIONSGEWINN BEIM GRUNDSTÜCKSVERKAUF
Der Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften ist steuerpflichtig, wenn der Verkauf innerhalb der jeweiligen Spekulationsfrist erfolgt. Diese beträgt im Grundsatz zwischen An- und Verkauf zwei Jahre; bei Grundstücken 10 Jahre.
Wird ein Grundstückskaufvertrag innerhalb der Spekulationsfrist unter einer aufschiebenden Bedingung abgeschlossen, die erst nach Ablauf der Spekulationsfrist eintritt, so ist dennoch der Gewinn aus der Veräußerung steuerpflichtig. Laut BFH kommt es für die Berechnung der Spekulationsfrist auf den Abschluss des Kaufvertrages an. Durch eine aufschiebende Bedingung im Kaufvertrag kann die Spekulationsfrist also nicht umgangen werden.
Anders sieht dies aus, wenn der Kaufvertrag durch einen vollmachtlosen Vertreter abgeschlossen wird. In diesem Fall kann der Vertretene die für die Wirksamkeit des Kaufvertrages notwendige Genehmigung jederzeit ablehenen, so dass zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses noch keine bindende Vertragserklärung vorliegt. Hier kommt es entscheidend auf den Zeitpunkt der Genehmigung an.
Wird ein Grundstückskaufvertrag innerhalb der Spekulationsfrist unter einer aufschiebenden Bedingung abgeschlossen, die erst nach Ablauf der Spekulationsfrist eintritt, so ist dennoch der Gewinn aus der Veräußerung steuerpflichtig. Laut BFH kommt es für die Berechnung der Spekulationsfrist auf den Abschluss des Kaufvertrages an. Durch eine aufschiebende Bedingung im Kaufvertrag kann die Spekulationsfrist also nicht umgangen werden.
Anders sieht dies aus, wenn der Kaufvertrag durch einen vollmachtlosen Vertreter abgeschlossen wird. In diesem Fall kann der Vertretene die für die Wirksamkeit des Kaufvertrages notwendige Genehmigung jederzeit ablehenen, so dass zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses noch keine bindende Vertragserklärung vorliegt. Hier kommt es entscheidend auf den Zeitpunkt der Genehmigung an.
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