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Mittwoch, 17. September 2014

EIN JAHR DANACH - DAS NEUE LEP IN BAYERN

Zunächst hofiert und bevorzugt, gibt es im aktuellen LEP keine Unterscheidung zwischen Vollsortiment und Discounter mehr. Nicht zuletzt aufgrund der massiven Widerstände aus dem Discountlager. Nun ist ein Jahr vergangen, seit auch im ländlichen Bereich Lebensmittelmärkte mit 1.200 qm Verkaufsfläche zulässig sind. Wohlgemerkt in integrierter Lage und natürlich in einem SO-Gebiet! Was hat sich seither getan und wie wirkt die Neureglung im Markt. Einen Überblick gibt der folgende Artikel aus der Immobilienzeitung (Nr. 36/2014) von Frau Christine Rebhan.


http://www.immobilien-zeitung.de/128079/landesentwicklung-discount-wird-zementiert

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