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Mittwoch, 28. Januar 2015

WAS IST EIN ZENTRALER VERSORGUNGSBEREICH?



Unter zentralem Versorgungsbereich sind räumlich abgrenzbare Bereiche einer Gemeinde zu verstehen, denen aufgrund vorhandener Einzelhandelsnutzungen, häufig ergänzt durch diverse Dienstleistungen und gastronomische Angebote, eine Versorgungsfunktion zukommt. Die Begrifflichkeit „zentral“ ist in diesem Zusammenhang nicht als Mittelpunkt oder Zentrum einer Kommune, sondern funktionell zu verstehen. Es kommt maßgeblich auf eine, unter Berücksichtigung einer zufriedenstellenden verkehrlichen Erschließung, umfassenden Versorgung der Bevölkerung mit Waren des kurz- und mittelfristigen Bedarfs im gesamten Gemeindegebiet oder zumindest einem Teilbereich an.

Ein zentraler Versorgungsbereich einer Kommune oder Stadt lässt sich anhand der Festsetzungen eines Bebauungsplanes oder der Darstellung im Flächennutzungsplan identifizieren. Nach Voß ist auch die konzeptionelle Erwähnung in einem qualifizierten Einzelhandels- oder Städtebaulichen Konzept ausreichend sofern ein zentraler Versorgungscharakter tatsächlich vorliegt.
Zentrale Versorgungsbereiche können dementsprechend unterschiedliche Stufen umfassen. Neben den im Kern bedeutsamen Innenstadtzentren, vor allem in Städten mit großem Einzugsbereich, sind Nebenzentren in Stadtteilen und Grund- und Nahversorgungszentren in Stadt- und Ortsteilen und kleinen Kommunen zu nennen.

 
D-Zentrum; Ostbahnhof, Nürnberg; Quelle: Einzelhandelskonzept Nürnberg, eigene Darstellung


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