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Mittwoch, 15. April 2015

BAURECHT ERFOLGREICH ERSTRITTEN

 
DM-Markt Industriestraße, Ludwigshafen


Ist schon ein paar Jahre her aber immer noch interessant. In der Industriestraße in Ludwigshafen hat DM erfolgreich eine Baugenehmigung erstritten. Der Bebauungsplan Nr. 556 c, mit dem die Stadt die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben in der Industriestraße fast vollständig ausgeschlossen hat, ist unwirksam. Dies lag vor allem an der nicht schlüssig und widerspruchsfrei geregelten Begründung zur Zulässigkeit einzelner Sortimentsbereiche. Vor allem kleinflächige Lebensmittelmärkte bis zu 750 qm sollten demnach zulässig sein. 
Das OVG Rheinland-Pfalz in Koblenz entschied, dass mit dem grundsätzlichen Ausschluss von Einzelhandel in dem fraglichen Gebiet die Stabilisierung der Innenstadt und der Stadtteilzentren zur Erhaltung der Nahversorgung der Bevölkerung in rechtlich zulässiger Weise begründet wurde. Die bereits erwähnte und diesen Zielen zuwiderlaufende Auflockerung des Einzelhandelsverbots zugunsten von (kleinflächigem) Lebensmitteleinzelhandel in der Industriestraße hätte jedoch eine Auseinandersetzung mit den Auswirkungen auf die Nahversorgungsfunktion der Zentren geboten.
Deshalb muss nach den planungsrechtlichen Voraussetzungen der DM-Markt in dem Plangebiet zugelassen werden.  Darüber hinaus mangele es an einer fundierten Begründung für dieZulässigkeit von Lebensmitteln, während andere Sortimentsbereiche der Nahversorgung – wie eben auch Drogerieartikel – weitgehend im Plangebiet ausgeschlossen sind.(8 A 11322/09.OVG | OVG Rheinland-Pfalz)

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