suchen

Mittwoch, 10. Juni 2015

IST IHR LEBENSMITTELMARKT UNTERVERSICHERT?

Gleitender Neuwert, Neuwert, Versicherungswert 1914, Wertzuschlagsfaktor....Wer sich hier auskennt oder professionell beraten lässt ist gut beraten. 

Abgebrannter Lebensmittelmarkt
Bei einer Versicherung mit Wertzuschlagsfaktor sollten Sie zu Beginn des Versicherungsjahres die Wertzuschläge sorgfältig prüfen. Innerhalb von drei Monaten haben Sie die Möglichkeit Ihr Objekt nachzuversichern. Dies sollte nicht vergessen werden, sonst droht Unterversicherung.
Bei einer Neuwertversicherung ersetzt die Gebäudeversicherung auf jeden Fall die vereinbarte Versicherungssumme. Und auch diese sollte sorgfältig ermittelt werden.

Und noch ein Wort zum Unterversicherungsverzicht. Nicht immer muss das komplette Gebäude abgerissen und neu errichtet werden. Auch die teilweise Beschädigung durch Unfälle, Brände oder Wasserschäden spielt eine bedeutende Rolle. 

Beim Unterversicherungsverzicht kommt es zu keinen Kürzungen der Leistungen durch die Versicherung für den Fall einer zu gering bemessenen Versicherungssumme. 


Beispiel: 750.000 Euro Versicherungssumme, tatsächlicher Wert 1,5 Mio
Mit Unterversicherungsverzicht:
Schaden von 200.000 Euro:  200.000 Euro werden erstattet
Schaden von 825.000 Euro: 750.000 Euro werden erstattet

Ohne Unterversicherungsverzicht:
Schaden von 200.000 Euro: 100.000 Euro werden erstattet
Schaden von 825.000 Euro: 412.500 Euro werden erstattet

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen