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Mittwoch, 8. Juli 2015

MIETERDIENSTBARKEITEN IM SPANNUNGSFELD DER AKTEURE

Vor allem Mieter von Handelsimmobilien stecken oft hohe Summen in die konzeptionelle Entwicklung der gemieteten Flächen. Diese Investition schützen Sie seit einigen Jahren vor einer Insolvenz des Vermieters durch eine Mieterdienstbarkeit im Grundbuch.
Im Spannungsfeld zwischen Eigentümer – Mieter – finanzierende Bank kann diese Mieterdienstbarkeit jedoch eine schwierige Rolle einnehmen.

Ziel des Mieters ist die Sicherung langfristiger Nutzungsrechte. Die beschränkte persönliche Dienstbarkeit, berechtigt den Mieter unabhängig vom Bestand des
Mietvertrages zur Nutzung des Mietgegenstandes. Damit wird das Kündigungsrecht eines Erwerbers im Falle der Insolvenz des Vermieters und der Zwangsversteigerung der Immobilie ausgehebelt.

Für den Vermieter entsteht zunächst kein wirtschaftlicher Nachteil, da ihm die Mietzahlung weiterhin zusteht.

Doch wie ist die Mieterdienstbarkeit aus Sicht des finanzierenden Kreditinstitutes zu betrachten. Dieses möchte die Verwertungschancen der Immobilie sichern. Geht eine Mieterdienstbarkeit im Rang vor Grundschulden, fehlt ein Wertersatz oder fehlen auflösende Bedingungen für die Wirksamkeit der Dienstbarkeit, so drohen durch die Bewertungsvorschriften schlechtere Finanzierungskonditionen. 


Auch für den Verkaufsfall ist auf die Ausgestaltung von Mieterdienstbarkeiten zu achten, da sich sonst nur ein kleiner Interessentenkreis bildet oder schlechtere Veräußerungskonditionen drohen.

 Haben Sie Fragen zum Thema oder benötigen Sie Unterstützung bei der Beurteilung einer Mieteranfrage zu einer Dienstbarkeit? Sprechen Sie uns an: willkommen@boxofbrix.de


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